Pflegeleistungen
Die Folgen einer schweren Hirnschädigung sind oft weitreichend und betreffen unter Umständen auch die Fähigkeit, selbständig zu atmen. Dies kann nur durch den ggf. dauerhaften Einsatz von mechanischen Atemhilfen kompensiert werden.
Die Durchführung einer sog. Langzeitbeatmung beschränkt sich dabei heute, dank moderner Medizintechnik, nicht mehr alleine auf den intensiv-medizinischen Bereich eines Krankenhauses, sondern ist unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Kooperationsfähigkeit, Kreislaufstabilität des/r Beatmeten) auch im häuslichen Umfeld möglich. So wird inzwischen eine Vielzahl der Betroffenen unter Einsatz von zumeist Angehörigen und ambulanten Pflegediensten zu Hause gepflegt.
Der Pflegeaufwand dort ist jedoch extrem hoch und finanziell kostspielig. Angehörige sind mit der speziellen Situation überfordert. Therapeutische Möglichkeiten können zumeist nicht vollständig ausgeschöpft werden, welches unwillkürlich den Patienten in seinem Fortschritt hemmt. Wir möchten hier diesen Menschen eine Alternative bieten.
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24-Stunden Intensivpflege
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Ambulante Wohngruppe
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Pflegeüberleitung
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Grund - Behandlungspflege
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Vermittlung nicht ärztlicher Dienstleistungen (z. B. Ergotheraphie, Logopädie, Physiotherapie)
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Klären die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Finanzierung der Intensivpflege
Bei den Kosten für die Pflege unterscheidet man zwischen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der häuslichen Krankenpflege ( HKP ) nach §37SGB V (gesetzlichen Krankenversicherung ) wird ein Patient zu Hause oder in einer Wohngruppe von Pflegefachkräften versorgt. Die Kosten Behandlungspflege SGB V , Grundpflege SGB XI werden von der Krankenkasse übernommen. Die Miete und Zuzahlungen übernehmen Betreuer und / oder Angehörige. Bei einen persönlichen Gespräch werden die Kostenverteilungen genauer erklärt.